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Förderung

Maßnahmen finanzieren und umsetzen

Viele Maßnahmen zum Wasserrückhalt lassen sich fördern.
Diese Seite hilft dabei, passende Programme schnell zu finden und einzuordnen.

Dabei gilt: Einige Programme fördern gezielt Maßnahmen zum Wasserrückhalt, andere setzen an Boden, Bewuchs oder Bewirtschaftung an und tragen so indirekt dazu bei, Abfluss zu bremsen und Wasser besser in der Fläche zu halten.

Sind Sie unsicher, welche Förderung im konkreten Fall passt?

Bei der Einordnung und Auswahl geeigneter Programme hilft die  Förderberatung

In welchem Bereich möchten Sie etwas umsetzen?

Forstwirtschaft   Landwirtschaft & Weinbau   

Gewässer, Auen & Feuchtgebiete   Landschaft & Kommune

Foto mit Blick in den Soonwald

Forstwirtschaft

  • GAK
    Förderbereich Forsten

    Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) | Förderbereich Forsten

    Maßnahmengruppen:

    A. Naturnahe Waldbewirtschaftung

    • Vorarbeiten: Grundlagen für naturnahe Bewirtschaftung schaffen
    • Waldumbau: stabile, standortangepasste und klimaresiliente Wälder entwickeln
    • Jungbestandspflege: Mischbestände mit geeigneten Baumarten sichern
    • Bodenpflege: Bodenfunktionen erhalten und verbessern (Speicher, Filter, Erosionsschutz)

    B. Forstwirtschaftliche Infrastruktur

    • Wegebau: Erschließung für nachhaltige Bewirtschaftung und Schadensbewältigung verbessern
    • Holzlagerung: Nasslager zur Holzkonservierung und zur Reduktion von Schädlingen

    C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

    • Projektförderung: Zusammenschlüsse stärken und professionalisieren
    • Kleinprivatwald: Bewirtschaftung bündeln und Wettbewerbsfähigkeit verbessern

    D. Erstaufforstung

    • Neuwaldanlage: Aufforstung geeigneter Flächen unter Berücksichtigung von Naturschutz und Standort

    E. Vertragsnaturschutz im Wald

    • Lebensräume sichern: Schutz, Erhalt und Entwicklung wertvoller Waldstrukturen
    • Biodiversität stärken: Artenvielfalt im Wald gezielt fördern

    F. Extremwetterfolgen bewältigen

    • Kalamitätsnutzung: Schadflächen räumen und Folgeschäden begrenzen
    • Waldschutz: Stabilität und Funktionen von Waldökosystemen sichern
    • Wiederbewaldung: klimastabile Wälder nach Schadereignissen entwickeln

    Weitere Informationen

  • ANK
    Klimaangepasstes Waldmanagement (PLUS)

    Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz | Klimaangepasstes Waldmanagement (inkl. Weiterentwicklung PLUS)

    Das Förderprogramm unterstützt Waldbesitzende dabei, ihre Wälder klimaresilient, strukturreich und standortangepasst zu entwickeln.
    Gefördert werden u. a. Mischwälder, Naturverjüngung sowie Maßnahmen zur Stärkung von Stabilität, Biodiversität und Wasserrückhalt im Wald.

    Mit der Weiterentwicklung „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ sollen künftig zusätzliche Leistungen honoriert werden, z. B. der Erhalt von Habitatbäumen, mehr Totholz oder Nutzungsverzicht auf Teilflächen.

    Rahmenbedingungen

    • Zuschüsse für die Einhaltung definierter Bewirtschaftungskriterien
    • Fokus auf klimaangepasste Waldstrukturen und langfristige Entwicklung
    • PLUS: zusätzliche Honorierung von Biodiversitäts- und Ökosystemleistungen

    Weitere Informationen

  • Landwirtschaftliche Rentenbank
    Fördersparte „Forstwirtschaft“

    Landwirtschaftliche Rentenbank | Fördersparte „Forstwirtschaft“

    Die Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die Forstwirtschaft, insbesondere für Klimaanpassung, Wiederaufforstung oder Infrastrukturmaßnahmen.

    Das Programm ergänzt Zuschussförderungen und ermöglicht größere Investitionen.

    Rahmenbedingungen

    • Beantragung über die Hausbank
    • Kombination mit Zuschüssen (z. B. GAK) möglich
    • Fokus auf langfristige Investitionen und Liquiditätssicherung

    Weitere Informationen

  • ANK
    KlimaWildnis

    Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz | KlimaWildnis

    Unterstützt werden die Entwicklung und dauerhafte Sicherung von Wildnisflächen als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz und zur Biodiversität.

    Gefördert werden insbesondere der Flächenankauf (100 %) sowie Personal zur regionalen Umsetzung (KlimaWildnisBotschafter*innen). 

    • Ankauf geeigneter Flächen i. d. R. ab 50 ha
    • Mindestgröße 25 ha bei ökologisch besonders wertvollen Flächen (z. B. ≥100-jährige Laubwälder)
    • Kleinere Flächen zur Arrondierung möglich (Ziel: zusammenhängende Wildnisflächen)

    Mehr Informationen

  • Kompensation & Ökokonto

    Kompensation & Ökokonto

    Maßnahmen zum Wasserrückhalt können als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft anerkannt und finanziert werden. Über Ökokonten lassen sich solche Maßnahmen auch vorab umsetzen und später Eingriffen zuordnen.

    Rahmenbedingungen

    • Anerkennung durch die zuständige Naturschutzbehörde erforderlich
    • langfristige Sicherung der Maßnahmen notwendig
    • besonders relevant für Kommunen und größere Projekte

    Weitere Informationen

Blick auf die Landschaft bei Wallhausen und Gutenberg

Landwirtschaft und Weinbau

1. Wasser in der Fläche halten

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die Wasser länger in der Fläche zurückhalten

  • ÖR 1A
    Nicht produktive Flächen

    Öko-Regelung 1A | Nicht-produktive Flächen

    Prämien
    bis 1 %: 1.300 €/ha
    bis 2 %: 500 €/ha
    bis 8 %: 300 €/ha

    Anforderungen

    • Mindestgröße: 0,1 ha
    • Fläche bleibt im gesamten Jahr ohne Nutzung (Brache)
      Selbstbegrünung oder Begrünung durch Aussaat (mit ausreichendem Anteil an krautigen Arten)
    • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
    • Max. förderfähig: i. d. R. bis 8 % der Ackerfläche (bzw. bis 1 ha auch darüber hinaus möglich)
    • Neu 2026: auch für Weinbaubetriebe bzw. Rebflächen unter bestimmten Voraussetzungen möglich
    • Nutzung ab 1. September möglich (z. B. Aussaat/ Pflanzung für Folgejahr), Wintergerste/-raps: Aussaat bereits ab 15. August erlaubt
    • Beweidung mit Schafen und Ziegen ab 1. September möglich

    Merkblatt

  • ÖR 4
    Dauergrünland-Extensivierung

    Öko-Regelung 4 | Extensivierung des gesamten Dauergrünlands

    Prämie
    100 €/ha Dauergrünland

    Anforderungen

    • Mindestbewirtschaftung erforderlich (z. B. Nutzung durch Mahd oder Beweidung)
    • Viehbesatz: 0,3–1,4 RGV/ha (im Jahresdurchschnitt)
    • Dauergrünland darf im Antragsjahr nicht umgebrochen werden
    • Düngung nur im Rahmen von max. 1,4 RGV/ha (inkl. Wirtschaftsdünger)
    • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

    Merkblatt

  • GAP-SP
    Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland

    GAP-Strategieplan | Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland

    Förderbereich
    Anerkannte Ackerflächen

    Prämie
    445 €/ha und Jahr

    Anforderungen

    • Umwandlung oder Anerkennung bestehender Umwandlung
    • Aussaat standortgerechter Mischung bis 15.05.
    • Kein Pflanzenschutz (nur punktuell mit Genehmigung)
    • Nutzung: einmal jährlich mähen oder beweiden
    • Grünland darf nicht umgebrochen werden
  • VN Acker
    Mehrjährige Ackerbrache

    Vertragsnaturschutz Acker | Mehrjährige Ackerbrache

    Förderbereich
    Anerkannte Ackerflächen

    Prämie
    800 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule möglich

    Anforderungen

    • Mindestbreite 15 m oder ganze Schläge bis 2 ha
    • Selbstbegrünung (keine Einsaat erlaubt)
    • Kein Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutz
    • Pflegekonzept:
      1.–2. Jahr: keine Pflege
      3. Jahr: Mahd/Mulch
      anschließend wieder Brachephase
    • Pflicht zur Bekämpfung problematischer Arten
  • VN Grünland
    Artenreiches Grünland

    Vertragsnaturschutz Grünland | Artenreiches Grünland

    Förderbereich
    Anerkannte Dauergrünlandflächen

    Prämie
    Basis: 300 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule analog möglich

    Anforderungen

    • Nutzung später: Mahd ab 15.06.
    • Viehbesatz: 0,3–1,0 RGV/ha
    • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
    • Umbruchverbot im Winterhalbjahr
  • VN Grünland
    Mähwiesen und Weiden

    Vertragsnaturschutz Grünland | Mähwiesen und Weiden

    Förderbereich
    Anerkannte Dauergrünlandflächen

    Prämie
    Basis: 225 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule möglich (z. B. extensive Nutzung, Beweidung etc.)

    Anforderungen

    Nutzung: Mahd (15.05.–14.11.) oder Beweidung

    Viehbesatz: 0,3–1,2 RGV/ha

    Keine Stickstoffdüngung und kein Pflanzenschutz

    Umbruchverbot im Winterhalbjahr

  • VN Grünland
    Umwandlung Acker in artenreiches Grünland

    Vertragsnaturschutz Grünland | Umwandlung Acker in artenreiches Grünland

    Förderbereich
    Durch Beratung anerkannte Flächen

    Prämie
    700 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule möglich (z. B. Brache, erschwerte Bewirtschaftung)

    Anforderungen

    • Begrünung: Aussaat (bis 15.05.), Selbstbegrünung oder Heublumensaat
    • Nutzung: einmal jährlich mähen oder beweiden
    • Viehbesatzvorgaben einhalten
    • Keine Düngung, kein Pflanzenschutz
    • Umbruchslose Pflege zulässig

2. Abfluss bremsen und lenken

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die den Abfluss verlangsamen und gezielt verteilen

  • GAP-SP
    Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau

    GAP-Strategieplan | Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau

    Förderbereich
    Teil- oder Einzelflächen (max. 20 % der Ackerfläche)

    Prämie
    780 €/ha bei Neueinsaat
    690 €/ha bei Folgeverpflichtung

    Anforderungen

    • Betriebsgröße: min. 8 ha Dauergrünland
    • Streifen überwiegend 6 m breit oder ganze Schläge bis 2 ha
    • Verwendung vorgegebener mehrjähriger Blühmischungen
    • Aussaat im ersten Jahr bis 15.05.
    • Pflege: jährlich 50–70 % mähen oder mulchen (15.07.–31.10.)
    • Kein Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln
    • Regulierung unerwünschter Arten
    • Kombination mit ÖR 2 (SABA zählt nicht als Kulturart), 7
  • ÖR 1B / 1C
    Blühstreifen und -flächen

    ÖR 1B / 1C – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland oder Dauerkulturen

    Prämien
    bis 1 %: 1.500 €/ha
    bis 2 %: 700 €/ha
    bis 8 %: 500 €/ha

    Anforderungen

    • Mindestgröße:
      • Auf Ackerland: 0,1–1 ha (Flächen) bzw. 20–30 m Breite (Streifen)
      • In Dauerkulturen: 0,03 ha
    • Aussaat mit zugelassenen Blühmischungen bis 15. Mai
    • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
    • Mehrjährige Nutzung möglich (ohne Neueinsaat erneut beantragbar)
    • Ab 1. September Umbruch und Folgekultur möglich (bei Vorjahresförderung)

    Merkblatt

  • ÖR 1D
    Altgrasstreifen

    Ökoregelung 1D – Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland (DGL)

    Prämie
    bis 1 % der ges. DGL-Fläche / erster Hekar: 1.000 €/ha
    1-3 % der ges. DGL-Fläche: 450 €/ha
    3-6 % der ges. DGL-Fläche: 200 €/ha

    Anforderungen

    • Mindestgröße: 0,1 ha
    • Umfang: mind. 1 % und max. 6 % des Dauergrünlands (bis 1 ha auch darüber hinaus förderfähig)
    • Max. 20 % je Schlag als Altgrasfläche zulässig
    • Fläche bleibt über die Vegetationsperiode stehen (keine Nutzung vor dem 1. September)
    • Nutzung (Mahd/Beweidung) mindestens alle zwei Jahre erforderlich
    • Altgrasfläche muss klar von bewirtschafteter Fläche abgegrenzt sein
    • Mulchen ist nicht zulässig

    Merkblatt

3. Bodenfunktionen stärken

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, welche die Wasseraufnahme und -speicherfunktion des Bodens verbessern

  • GAP-SP
    Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

    GAP-SP – Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

    Förderbereich
    Gesamtes Unternehmen (alle Flächen und Betriebszweige)

    Prämie
    Acker: ca. 242 – 423 €/ha (Beibehaltung / Einführung)
    Grünland: ca. 219 – 473 €/ha
    Weinbau und Sonderkulturen: 1000 – 1250 €/ha
    Zusatz: 40 €/ha Transaktionskosten (gedeckelt)

    Anforderungen

    • Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach EU-Öko-Verordnung, Einhaltung der Vorgaben auf allen Flächen
    • Jährliche Kontrolle durch anerkannte Kontrollstelle
    • Vorlage von Zertifikat und Nachweisen bei der Bewilligungsbehörde
  • GAP-SP
    Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

    GAP-SP – Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

    Förderbereich
    Steil- und Steilstlagen im Weinbau

    Prämie
    Steillage: 765 €/ha jährlich
    Steilstlage: bis ca. 2.555 €/ha

    Anforderungen

    • Verpflichtende Begrünung bzw. dauerhafte Bodenbedeckung
    • Maßnahmen zum Erosionsschutz (z. B. Begrünungssysteme)
    • Einschränkungen bei Bodenbearbeitung und Flächenveränderung
    • Dokumentation der Bewirtschaftung

4. Strukturen anpassen und ergänzen

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, welche mehr Strukturen in die Landschaft bringen

  • ÖR 3
    Agroforst

    ÖR 3 – Beibehaltung Agroforst auf Acker- und Dauergrünland

    Förderbereich
    Acker- oder Grünland mit agroforstlicher Nutzung (nicht als nicht-produktive Fläche angerechnet)

    Prämie
    200 €/ha Gehölzstreifen

    Anforderungen

    • Gehölzanteil: 2–35 % der Fläche
    • Mindestens zwei Gehölzstreifen je Fläche, Streifenbreite: ca. 3–25 m
    • Gehölzstreifen weitestgehend durchgehend bestockt
    • Abstand zwischen Streifen und zum Flächenrand: 20–100 m
    • Gehölze alternativ auch als Einzelbäume (50–200/ha) möglich
    • Holzernte nur im Winter (Dezember–Februar)
    • Geprüftes Nutzungskonzept erforderlich
    • System muss vor Antragstellung angelegt sein
    • Negativliste für Agroforstsysteme ab 2022 beachten

Merkblätter, Fristen und weiterführende Hinweise zur Antragsstellung:

Merkblattmappe Agrarförderung  LEA-Portal des Landes RLP  Agrarumwelt-Portal RLP

Foto von überflutetem Grünland mit Gehölzen

Gewässer, Auen & Feuchtgebiete

  • Auenrenaturierung an Fließgewässern

    Auenrenaturierung an Fließgewässern

    Das Förderprogramm unterstützt die naturnahe Entwicklung von Flüssen und Auen, um den natürlichen Klimaschutz zu stärken und die Anpassung an den Klimawandel zu fördern. Ziel ist es, Gewässer und Auen wieder als funktionale Einheit zu verbinden und so den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren.

    Gefördert werden Maßnahmen, die den Wasserrückhalt verbessern, natürliche Prozesse wieder ermöglichen und die ökologische Funktion der Auen stärken.

    Im Fokus stehen insbesondere:

    • Reaktivierung von Wasserspeichern durch die Wiederanbindung ehemaliger Überschwemmungsgebiete
    • Wiedervernässung von Auen, z. B. durch Rückbau von Entwässerungsanlagen und Anschluss von Altarmen
    • Revitalisierung von Lebensräumen, etwa durch die Entwicklung standorttypischer Auwälder

    Rahmenbedingungen:

    • Förderaufruf bis: 31.12.2026
    • Projektanträge können nach erfolgreicher Skizze bis Ende 2026 eingereicht werden
    • Antragsberechtigt sind u. a. Kommunen, Länder, Stiftungen, Verbände und Vereine

    Intakte Auen tragen dazu bei, Wasser zu speichern, Hochwasser zu dämpfen und die Grundwasserneubildung zu fördern. Gleichzeitig verbessern sie die Wasserqualität, stabilisieren Stoffkreisläufe und stärken die Funktion von Flusslandschaften als Lebensraum.

    Weitere Informationen

  • 1.000 Moore (Klimamoorschutz)

    1.000 Moore (Klimamoorschutz)

    Das Förderprogramm unterstützt die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore als Beitrag zum Klimaschutz und zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts.
    Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen.

    Im Fokus stehen kleinere Moorflächen (ca. 5–200 ha), die dauerhaft wiedervernässt und ökologisch entwickelt werden sollen.

    Rahmenbedingungen:

    • Zuschuss i. d. R. 90–99 % je nach Antragsteller
    • Antragsberechtigt: u. a. Unternehmen, öffentliche und private Träger
    • Förderung in drei Stufen:
      • Orientierungsberatung (z. B. Machbarkeitsstudien, Gutachten)
      • Vorbereitung (z. B. Konzepte, Planung, Öffentlichkeitsarbeit)
      • Umsetzung (z. B. Wiedervernässung, Monitoring, Pflegemanagement)
    • Förderfähig sind Maßnahmen auf Flächen ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

    Das Programm baut auf vorbereitenden Programmen wie InAWi auf, die insbesondere Aktivierung, Konzepterstellung und Koordination vor Ort unterstützen.

    Weitere Informationen

  • InAWi: Klimamoorschutz

    InAWi – Klimamoorschutz (Information & Aktivierung)

    Das Förderprogramm InAWi unterstützt die Vorbereitung und Koordination von Wiedervernässungsmaßnahmen in Moorregionen.
    Im Fokus stehen Information, Aktivierung und Strukturaufbau vor Ort, um Wiedervernässungsprojekte gezielt anzustoßen und die Akzeptanz bei Beteiligten zu stärken.

    Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Identifizierung geeigneter Flächen sowie zur Planung und Steuerung des Moorbodenschutzes.

    Rahmenbedingungen:

    • Zuschussförderung für Information, Konzepte und Managementstrukturen
    • Antragsberechtigt: u. a. Kommunen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen
    • Förderung in drei Schwerpunkten:
      • Information & Aktivierung (z. B. Sensibilisierung, Qualifizierung),
      • Moorbodenschutz-Konzepte (Identifizierung von Wiedervernässungspotenzialen)
      • Moorbodenschutzmanagement (z. B. Personalstellen, Koordination vor Ort)

    Weitere Informationen

    Das Programm „1.000 Moore“ baut darauf auf und fördert die konkrete Umsetzung von Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen.

  • Moorwiedervernässung PALU

    Moorwiedervernässung PALU

    Das Förderangebot der Rentenbank unterstützt bei der Wiedervernässung land- und forstwritschaftlich genutzter Moorböden und der anschließend neuen Bewirtschaftung. Gefördert werden vier Module:

    1. Beratungsleistungen zur Wiedervernässung und Nutzung
    2. Planung und Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen
    3. Kompensation bei Wert-/ Ertragsverlust
    4. Umstellung auf eine angepasste Bewirtschaftung

    Antragsberechtigt sind Flächeneigentümer*innen, Flächenbewirtschaftende, Verbände, Organisationen und Unternehmen mit Themenbezug. Je nach Förderschwerpunkt werden 70 % bis 100 % der Kosten gefördert, bei Ertrags- und Wertverlust wird die Förderung gesondert berechnet.

    Weitere Informationen

Blick auf eine Freifläche im Neubaugebiet "In den Weingärten" Bad Kreuznach

Landschaft und Kommune

  • Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

    Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

    Das KfW-Programm unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz – von der Planung bis zur Umsetzung. Gefördert werden u. a. Baumpflanzungen, naturnahe Grünflächen, Entsiegelung sowie die Entwicklung von Gehölzstrukturen und urbanen Wäldern zur Stärkung von Bodenfunktionen und Wasserrückhalt.

    Rahmenbedingungen:

    • Zuschuss i. d. R. 50 % (bis 80 % bei Haushaltsnotlage), Mindestfördersumme 15.000 €
    • Förderung von Investitionen, Konzepten und Personal (z. B. Pflege, Pflanzung, Management);
    • Maßnahmen u. a.: naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, urbane Wälder, Entsiegelung
    • Kombination mit Landesförderungen (z. B. SNU, Aktion Blau Plus) möglich – ggf. Aufstockung bis nahe 100 %

    Weitere Informationen

  • Bundesprogramm KlimaRäume

    Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)

    Im April 2026 ist der fünfte Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gestartet. Bis zum 30. Juni 2026 können Städte und Kommunen Projekte zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel einreichen.

    „Die geförderten Vorhaben sollen maßgeblich zur Bewältigung von Klimawandelfolgen wie Trockenheit, Hitze und extremen Wettereignissen beitragen. Sie unterstützen die Temperatur- und Wasserregulierung und entfalten eine räumliche Wirkung. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen der blau-grünen Infrastruktur, die gleichzeitig einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten (CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre).“

    Weitere Informationen

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