Ersatzzahlungen für Maßnahmen in der Landschaft
Naturschutz trifft Wasserrückhalt: Vorstellung einer Finanzierungsmöglichkeit für Maßnahmen
Wie können Maßnahmen umgesetzt werden, die gleichzeitig die Biodiversität stärken und Wasser länger in der Landschaft halten? Eine mögliche Finanzierung bietet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Über sogenannte Ersatzzahlungen können geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege finanziert werden.
Um diese Möglichkeit bekannter zu machen und erste Maßnahmenideen aus der Region anzustoßen, lud die Schwammregion Soonwald-Nahe am 27. August 2026 zu einem hybriden Informations- und Austauschtermin nach Dörrebach ein. Angesprochen waren zunächst insbesondere Kommunen und weitere Akteure in den Einzugsgebieten von Guldenbach und Simmerbach. Die Betrachtung auf Einzugsgebietsebene ist für den Wasserrückhalt besonders wichtig, da Maßnahmen oberhalb und unterhalb gelegene Flächen hydrologisch miteinander zusammenhängen. Die Finanzierung über Ersatzzahlungen ist jedoch grundsätzlich in ganz Rheinland-Pfalz möglich.
Was sind Ersatzzahlungen?
Wenn Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vollständig kompensiert werden können, können zweckgebundene Ersatzzahlungen anfallen. In Rheinland-Pfalz werden diese Mittel durch die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) verwaltet und für praktische Maßnahmen eingesetzt, die Natur und Landschaft nachhaltig aufwerten. Je nach fachlicher Eignung und Mittelverfügbarkeit können dabei bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben finanziert werden.
Entscheidend ist dabei die Zielrichtung: Der Naturschutz muss im Mittelpunkt stehen. Wasserrückhalt, Erosionsschutz oder Klimaanpassung können wichtige zusätzliche Wirkungen sein. Genau hier ergeben sich für die Schwammregion interessante Synergien, denn viele naturschutzfachliche Maßnahmen verbessern gleichzeitig den Landschaftswasserhaushalt.
Mögliche Beispiele sind die Anlage und Entwicklung von Kleingewässern, die Reaktivierung von Feuchtgrünland und Auen, die Renaturierung von Fließgewässern und Quellen, Ufer- und Biotopverbundstrukturen, Hecken und Säume sowie die ökologische Aufwertung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder von Lebensräumen besonders geschützter Arten. Die konkrete Finanzierungsfähigkeit wird dabei immer im Einzelfall geprüft.
Eine erste Idee reicht aus
Für eine erste Einschätzung braucht es noch keinen fertigen Maßnahmenantrag. Eine Fläche, eine Problemstellung oder eine erste Idee reichen zunächst aus. Die Schwammregion kann bei der Einordnung einer Maßnahmenidee unterstützen, Kontakte zu den zuständigen Stellen herstellen und den weiteren Abstimmungsprozess begleiten. Welche nächsten Schritte erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Wichtig ist: Mit der Maßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Weitere Voraussetzungen und Hinweise zur Antragstellung sind in den Unterlagen der SNU zusammengefasst.
Ersatzzahlungen sind dabei eine von mehreren Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen in der Schwammregion. Je nach Flächentyp und Vorhaben kommen beispielsweise auch Programme für Gewässerentwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, natürlichen Klimaschutz oder andere Förderansätze infrage.
Ein herzlicher Dank gilt Dr. Jörn Schultheiß für die Moderation, Anna Adelt von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz für die fachliche Unterstützung und die Beantwortung der Fragen aus dem Plenum sowie Bürgermeister Harald Scholl und der Ortsgemeinde Dörrebach für die kostenfreie Bereitstellung des Veranstaltungsraums.
Weitere Informationen zu Ersatzzahlungen, den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz sowie in den dort bereitgestellten Merkblättern und Antragsunterlagen:
Infos zu Maßnahmen und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten bündelt außerdem die Website der Schwammregion Soonwald-Nahe.
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