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Förderung

Maßnahmen finanzieren und umsetzen

Viele Maßnahmen zum Wasserrückhalt lassen sich fördern.
Diese Seite hilft dabei, passende Programme schnell zu finden und einzuordnen.

Dabei gilt: Einige Programme fördern gezielt Maßnahmen zum Wasserrückhalt, andere setzen an Boden, Bewuchs oder Bewirtschaftung an und tragen so indirekt dazu bei, Abfluss zu bremsen und Wasser besser in der Fläche zu halten.

Sind Sie unsicher, welche Förderung im konkreten Fall passt?

Bei der Einordnung und Auswahl geeigneter Programme hilft die  Förderberatung

In welchem Bereich möchten Sie etwas umsetzen?

Forstwirtschaft   Landwirtschaft & Weinbau   

Gewässer, Auen & Feuchtgebiete   Landschaft & Kommune

Foto mit Blick in den Soonwald

Forstwirtschaft

  • KlimaWildnis

    KlimaWildnis

    Das Förderprogramm KlimaWildnis unterstützt die Entwicklung und dauerhafte Sicherung von Wildnisflächen. Durch den Ankauf geeigneter Flächen oder den dauerhaften Nutzungsverzicht können sich naturnahe Wald- und andere Ökosysteme ohne menschliche Eingriffe entwickeln. So werden Biodiversität, Kohlenstoffspeicherung und die natürliche Anpassungsfähigkeit der Landschaft an den Klimawandel gestärkt.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Ankauf geeigneter Wald- und Naturflächen für eine dauerhafte eigendynamische Entwicklung
    • Dauerhafter Nutzungsverzicht auf geeigneten Flächen
    • Arrondierung und Erweiterung bestehender Wildnisflächen
    • KlimaWildnisBotschafter*innen zur Initiierung und Begleitung von Wildnisprojekten

    Rahmenbedingungen:

    • Bundesförderprogramm im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)
    • Förderung von Flächenankäufen mit bis zu 95 %, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen

    Weitere Informationen

  • Jungwaldpflege

    Jungwaldpflege

    Die Jungwaldpflege unterstützt die Entwicklung standortgerechter und klimaangepasster Wälder. Durch die gezielte Förderung zukunftsfähiger Baumarten werden Stabilität, Vitalität und Resilienz junger Waldbestände gestärkt. Strukturreiche Mischwälder tragen langfristig zu einem verbesserten Wasserrückhalt sowie zum Schutz von Boden und Waldökosystemen bei.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Pflege junger Waldbestände zur Förderung klimaangepasster Zukunftsbäume
    • Entwicklung stabiler und artenreicher Mischwälder
    • Verbesserung der Vitalität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen
    • Maßnahmen zur langfristigen Anpassung der Wälder an den Klimawandel

    Rahmenbedingungen:

    • Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
    • Finanzierung durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz
    • Ein Eigenanteil der Waldbesitzenden ist erforderlich

    Weitere Informationen

  • Wiederbewaldung und Waldumbau

    Wiederbewaldung und Waldumbau

    Gefördert werden Maßnahmen zur Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen sowie zum klimaangepassten Waldumbau. Ziel ist die Entwicklung standortgerechter und klimastabiler Wälder, die langfristig den Wasserrückhalt, die Bodenfunktionen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetter stärken.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Initiierung und Übernahme der Naturverjüngung
    • Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter und klimastabiler Baumarten
    • Vorausverjüngung zur Entwicklung stabiler Mischwälder
    • Maßnahmen zum klimaangepassten Waldumbau nach Extremwetterereignissen

    Rahmenbedingungen

    • Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
    • Finanzierung durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz
    • Ein Eigenanteil der Waldbesitzenden ist erforderlich

    Weitere Informationen

  • Bodenschonende Holzernte

    Bodenschonende Holzernte

    Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur bodenschonenden Holzernte, um Bodenverdichtungen zu vermeiden und die natürlichen Bodenfunktionen langfristig zu erhalten. Intakte Waldböden können Niederschlagswasser besser aufnehmen und speichern und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wasserrückhalt sowie zur Klimaanpassung.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Einsatz bodenschonender Ernteverfahren
    • Schutz empfindlicher Waldböden vor Verdichtung
    • Erhalt der Versickerungs- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens
    • Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Vitalität des Waldes

    Rahmenbedingungen:

    • Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
    • Finanzierung durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz
    • Ein Eigenanteil der Waldbesitzenden ist erforderlich

    Weitere Informationen

  • Naturschutzmaßnahmen im Wald

    Naturschutzmaßnahmen im Wald

    Die Förderung unterstützt Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung ökologisch wertvoller Waldlebensräume. Durch den Schutz und die Aufwertung naturnaher Wälder werden die biologische Vielfalt sowie die Widerstandsfähigkeit der Waldökosysteme gegenüber den Folgen des Klimawandels gestärkt.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Lichtstellungsmaßnahmen zur Förderung lichtbedürftiger Arten
    • Nutzungsverzicht und Entwicklung naturnaher Waldlebensräume
    • Erhalt von Habitatbäumen sowie Alt- und Totholz
    • Schutz und Verbesserung wertvoller Lebensräume im Wald

    Rahmenbedingungen:

    • Förderung von Maßnahmen in naturschutzfachlich besonders wertvollen Waldflächen
    • Umsetzung im Rahmen der Forsteinrichtungsplanung
    • Finanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz und die Europäische Union

    Weitere Informationen

  • Kompensation & Ökokonto

    Kompensation & Ökokonto

    Maßnahmen zum Wasserrückhalt können als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft anerkannt und finanziert werden. Über Ökokonten lassen sich solche Maßnahmen auch vorab umsetzen und später Eingriffen zuordnen.

    Rahmenbedingungen

    • Anerkennung durch die zuständige Naturschutzbehörde erforderlich
    • langfristige Sicherung der Maßnahmen notwendig
    • besonders relevant für Kommunen und größere Projekte

    Weitere Informationen

  • KIPKI

    KIPKI  |  Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

    Eine neue Antragstellung ist zurzeit nicht mehr möglich. Die genannten Fristen gelten für bereits bewilligte Vorhaben.

    Das KIPKI-Programm stellt allen rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften Mittel zur Klimaschutzförderung zur Verfügung. Die Höhe des Betrags bemisst sich an der Einwohnerzahl. Geförert werden unterschiedliche Maßnahmen und Investitionen für den Klimaschutz oder zur Klimaanpassung entsprechend der Positivliste

    Die aktuellen Fristen lauten (nach kipki.rlp.de):

    • Letzter Mittelabruf: 31. Januar 2027
    • Frist für die Bildung zweckgebundener Rücklagen (= Umsetzungsfrist): 30. Juni 2027
    • Frist für das Einreichen des Verwendungsnachweises: 31. Dezember 2027

    Weitere Informationen

  • Förderkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Förderkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank

    Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Investitionen in eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft mit zinsgünstigen Förderkrediten. Finanziert werden unter anderem Maßnahmen zum klimaangepassten Waldumbau, zur Wiederbewaldung sowie Investitionen in eine zukunftsfähige Bewirtschaftung. Die Förderkredite können öffentliche Zuschussprogramme sinnvoll ergänzen.

    Finanziert werden insbesondere:

    • Klimaangepasster Waldumbau und Wiederbewaldung
    • Erstaufforstung und Agroforstsysteme
    • Waldschutzmaßnahmen sowie Beseitigung von Extremwetterschäden
    • Investitionen in forstwirtschaftliche Infrastruktur und Technik (z. B. Wege, Wasserführung oder gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen)

    Rahmenbedingungen

    • Zinsgünstige Förderkredite (keine Zuschüsse)
    • Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich
    • Antragstellung erfolgt über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner

    Weitere Informationen

Blick auf die Landschaft bei Wallhausen und Gutenberg

Landwirtschaft und Weinbau

1. Wasser in der Fläche halten

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die Wasser länger in der Fläche zurückhalten

  • ÖR 1A
    Nicht produktive Flächen

    Öko-Regelung 1A | Nicht-produktive Flächen

    Prämien
    bis 1 %: 1.300 €/ha
    bis 2 %: 500 €/ha
    bis 8 %: 300 €/ha

    Anforderungen

    • Mindestgröße: 0,1 ha
    • Fläche bleibt im gesamten Jahr ohne Nutzung (Brache)
      Selbstbegrünung oder Begrünung durch Aussaat (mit ausreichendem Anteil an krautigen Arten)
    • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
    • Max. förderfähig: i. d. R. bis 8 % der Ackerfläche (bzw. bis 1 ha auch darüber hinaus möglich)
    • Neu 2026: auch für Weinbaubetriebe bzw. Rebflächen unter bestimmten Voraussetzungen möglich
    • Nutzung ab 1. September möglich (z. B. Aussaat/ Pflanzung für Folgejahr), Wintergerste/-raps: Aussaat bereits ab 15. August erlaubt
    • Beweidung mit Schafen und Ziegen ab 1. September möglich

    Merkblatt

  • ÖR 4
    Dauergrünland-Extensivierung

    Öko-Regelung 4 | Extensivierung des gesamten Dauergrünlands

    Prämie
    100 €/ha Dauergrünland

    Anforderungen

    • Mindestbewirtschaftung erforderlich (z. B. Nutzung durch Mahd oder Beweidung)
    • Viehbesatz: 0,3–1,4 RGV/ha (im Jahresdurchschnitt)
    • Dauergrünland darf im Antragsjahr nicht umgebrochen werden
    • Düngung nur im Rahmen von max. 1,4 RGV/ha (inkl. Wirtschaftsdünger)
    • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

    Merkblatt

  • GAP-SP
    Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland

    GAP-Strategieplan | Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland

    Förderbereich
    Anerkannte Ackerflächen

    Prämie
    445 €/ha und Jahr

    Anforderungen

    • Umwandlung oder Anerkennung bestehender Umwandlung
    • Aussaat standortgerechter Mischung bis 15.05.
    • Kein Pflanzenschutz (nur punktuell mit Genehmigung)
    • Nutzung: einmal jährlich mähen oder beweiden
    • Grünland darf nicht umgebrochen werden
  • VN Acker
    Mehrjährige Ackerbrache

    Vertragsnaturschutz Acker | Mehrjährige Ackerbrache

    Förderbereich
    Anerkannte Ackerflächen

    Prämie
    800 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule möglich

    Anforderungen

    • Mindestbreite 15 m oder ganze Schläge bis 2 ha
    • Selbstbegrünung (keine Einsaat erlaubt)
    • Kein Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutz
    • Pflegekonzept:
      1.–2. Jahr: keine Pflege
      3. Jahr: Mahd/Mulch
      anschließend wieder Brachephase
    • Pflicht zur Bekämpfung problematischer Arten
  • VN Grünland
    Artenreiches Grünland

    Vertragsnaturschutz Grünland | Artenreiches Grünland

    Förderbereich
    Anerkannte Dauergrünlandflächen

    Prämie
    Basis: 300 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule analog möglich

    Anforderungen

    • Nutzung später: Mahd ab 15.06.
    • Viehbesatz: 0,3–1,0 RGV/ha
    • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
    • Umbruchverbot im Winterhalbjahr
  • VN Grünland
    Mähwiesen und Weiden

    Vertragsnaturschutz Grünland | Mähwiesen und Weiden

    Förderbereich
    Anerkannte Dauergrünlandflächen

    Prämie
    Basis: 225 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule möglich (z. B. extensive Nutzung, Beweidung etc.)

    Anforderungen

    Nutzung: Mahd (15.05.–14.11.) oder Beweidung

    Viehbesatz: 0,3–1,2 RGV/ha

    Keine Stickstoffdüngung und kein Pflanzenschutz

    Umbruchverbot im Winterhalbjahr

  • VN Grünland
    Umwandlung Acker in artenreiches Grünland

    Vertragsnaturschutz Grünland | Umwandlung Acker in artenreiches Grünland

    Förderbereich
    Durch Beratung anerkannte Flächen

    Prämie
    700 €/ha und Jahr
    Zusatzmodule möglich (z. B. Brache, erschwerte Bewirtschaftung)

    Anforderungen

    • Begrünung: Aussaat (bis 15.05.), Selbstbegrünung oder Heublumensaat
    • Nutzung: einmal jährlich mähen oder beweiden
    • Viehbesatzvorgaben einhalten
    • Keine Düngung, kein Pflanzenschutz
    • Umbruchslose Pflege zulässig

2. Abfluss bremsen und lenken

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die den Abfluss verlangsamen und gezielt verteilen

  • GAP-SP
    Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau

    GAP-Strategieplan | Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau

    Förderbereich
    Teil- oder Einzelflächen (max. 20 % der Ackerfläche)

    Prämie
    780 €/ha bei Neueinsaat
    690 €/ha bei Folgeverpflichtung

    Anforderungen

    • Betriebsgröße: min. 8 ha Dauergrünland
    • Streifen überwiegend 6 m breit oder ganze Schläge bis 2 ha
    • Verwendung vorgegebener mehrjähriger Blühmischungen
    • Aussaat im ersten Jahr bis 15.05.
    • Pflege: jährlich 50–70 % mähen oder mulchen (15.07.–31.10.)
    • Kein Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln
    • Regulierung unerwünschter Arten
    • Kombination mit ÖR 2 (SABA zählt nicht als Kulturart), 7
  • ÖR 1B / 1C
    Blühstreifen und -flächen

    ÖR 1B / 1C – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland oder Dauerkulturen

    Prämien
    bis 1 %: 1.500 €/ha
    bis 2 %: 700 €/ha
    bis 8 %: 500 €/ha

    Anforderungen

    • Mindestgröße:
      • Auf Ackerland: 0,1–1 ha (Flächen) bzw. 20–30 m Breite (Streifen)
      • In Dauerkulturen: 0,03 ha
    • Aussaat mit zugelassenen Blühmischungen bis 15. Mai
    • Keine Düngung und kein Pflanzenschutz
    • Mehrjährige Nutzung möglich (ohne Neueinsaat erneut beantragbar)
    • Ab 1. September Umbruch und Folgekultur möglich (bei Vorjahresförderung)

    Merkblatt

  • ÖR 1D
    Altgrasstreifen

    Ökoregelung 1D – Altgrasstreifen/-flächen auf Dauergrünland (DGL)

    Prämie
    bis 1 % der ges. DGL-Fläche / erster Hekar: 1.000 €/ha
    1-3 % der ges. DGL-Fläche: 450 €/ha
    3-6 % der ges. DGL-Fläche: 200 €/ha

    Anforderungen

    • Mindestgröße: 0,1 ha
    • Umfang: mind. 1 % und max. 6 % des Dauergrünlands (bis 1 ha auch darüber hinaus förderfähig)
    • Max. 20 % je Schlag als Altgrasfläche zulässig
    • Fläche bleibt über die Vegetationsperiode stehen (keine Nutzung vor dem 1. September)
    • Nutzung (Mahd/Beweidung) mindestens alle zwei Jahre erforderlich
    • Altgrasfläche muss klar von bewirtschafteter Fläche abgegrenzt sein
    • Mulchen ist nicht zulässig

    Merkblatt

3. Bodenfunktionen stärken

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, welche die Wasseraufnahme und -speicherfunktion des Bodens verbessern

  • GAP-SP
    Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

    GAP-SP – Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

    Förderbereich
    Gesamtes Unternehmen (alle Flächen und Betriebszweige)

    Prämie
    Acker: ca. 242 – 423 €/ha (Beibehaltung / Einführung)
    Grünland: ca. 219 – 473 €/ha
    Weinbau und Sonderkulturen: 1000 – 1250 €/ha
    Zusatz: 40 €/ha Transaktionskosten (gedeckelt)

    Anforderungen

    • Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach EU-Öko-Verordnung, Einhaltung der Vorgaben auf allen Flächen
    • Jährliche Kontrolle durch anerkannte Kontrollstelle
    • Vorlage von Zertifikat und Nachweisen bei der Bewilligungsbehörde
  • GAP-SP
    Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

    GAP-SP – Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

    Förderbereich
    Steil- und Steilstlagen im Weinbau

    Prämie
    Steillage: 765 €/ha jährlich
    Steilstlage: bis ca. 2.555 €/ha

    Anforderungen

    • Verpflichtende Begrünung bzw. dauerhafte Bodenbedeckung
    • Maßnahmen zum Erosionsschutz (z. B. Begrünungssysteme)
    • Einschränkungen bei Bodenbearbeitung und Flächenveränderung
    • Dokumentation der Bewirtschaftung
  • Rentenbank
    Investitionsförderung ANK NABO

    Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

    Der aktuelle Förderaufruf ist beendet. Über einen möglichen neuen Aufruf informieren Sie sich bitte auf der Programmseite.

    Die Förderung unterstützt die standortangepasste und nachhaltige Bodenbewirtschaftung zum Erhalt natürlicher Bodenfunktionen und Förderung der Bodenbiodiversität als wichtigen Beitrag für den natürlichen Klimaschutz.

    Gefördert werden Investitionen in Maschinen und Geräte zur Erhöhung

    • der Kohlenstoffspeicherfunktion von Böden und
    • der Biodiversität in Agrarlandschaften.

    In der Positivliste werden förderfähige Maschinen und Geräde sowie technische Mindestanforderungen beschrieben.

    Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen, anerkannte Naturschutzorganisationen und gewerbliche Maschinenringe.

    Weitere Informationen

4. Strukturen anpassen und ergänzen

Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, welche mehr Strukturen in die Landschaft bringen

  • ÖR 3
    Agroforst

    ÖR 3 – Beibehaltung Agroforst auf Acker- und Dauergrünland

    Förderbereich
    Acker- oder Grünland mit agroforstlicher Nutzung (nicht als nicht-produktive Fläche angerechnet)

    Prämie
    200 €/ha Gehölzstreifen

    Anforderungen

    • Gehölzanteil: 2–35 % der Fläche
    • Mindestens zwei Gehölzstreifen je Fläche, Streifenbreite: ca. 3–25 m
    • Gehölzstreifen weitestgehend durchgehend bestockt
    • Abstand zwischen Streifen und zum Flächenrand: 20–100 m
    • Gehölze alternativ auch als Einzelbäume (50–200/ha) möglich
    • Holzernte nur im Winter (Dezember–Februar)
    • Geprüftes Nutzungskonzept erforderlich
    • System muss vor Antragstellung angelegt sein
    • Negativliste für Agroforstsysteme ab 2022 beachten

Merkblätter, Fristen und weiterführende Hinweise zur Antragsstellung:

Merkblattmappe Agrarförderung  LEA-Portal des Landes RLP  Agrarumwelt-Portal RLP

Foto von überflutetem Grünland mit Gehölzen

Gewässer, Auen & Feuchtgebiete

  • Aktion Blau Plus

    Aktion Blau Plus

    Mit der Aktion Blau Plus unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und ihren Auen. Die Maßnahmen verbessern die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer, stärken den natürlichen Hochwasserrückhalt und schaffen neue Lebensräume.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Renaturierung und naturnahe Entwicklung von Fließgewässern
    • Wiederanbindung und Entwicklung von Auen
    • Grunderwerb, Flächentausch und die Anlage von Gewässerrandstreifen
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit und des natürlichen Wasserrückhalts

    Rahmenbedingungen

    • Förderangebot des Landes Rheinland-Pfalz
    • Förderung in der Regel für Kommunen und andere öffentlich-rechtliche Maßnahmenträger
    • Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten möglich
  • Auenrenaturierung an Fließgewässern

    Auenrenaturierung an Fließgewässern

    Das Bundesprogramm unterstützt die Wiederherstellung und naturnahe Entwicklung von Flussauen. Durch die Rückverlegung von Deichen, die Wiederanbindung ehemaliger Auenbereiche und die Verbesserung natürlicher Überflutungsdynamiken werden Wasserrückhalt, Klimaschutz und biologische Vielfalt miteinander verbunden.

    Gefördert werden insbesondere:

    • Wiederanbindung und Renaturierung von Auenflächen
    • Wiederherstellung natürlicher Überflutungsräume
    • Rückbau oder Anpassung wasserbaulicher Anlagen
    • Planung, Flächensicherung und Umsetzung größerer Renaturierungsvorhaben

    Rahmenbedingungen

    • Bundesförderung im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
    • Besonders für größere, überörtlich bedeutsame Vorhaben geeignet
    • Antragstellung erfolgt zunächst über eine Projektskizze

    Weitere Informationen

  • 1.000 Moore (Klimamoorschutz)

    1.000 Moore (Klimamoorschutz)

    Das Förderprogramm unterstützt die Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore als Beitrag zum Klimaschutz und zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts.
    Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen.

    Im Fokus stehen kleinere Moorflächen (ca. 5–200 ha), die dauerhaft wiedervernässt und ökologisch entwickelt werden sollen.

    Rahmenbedingungen:

    • Zuschuss i. d. R. 90–99 % je nach Antragsteller
    • Antragsberechtigt: u. a. Unternehmen, öffentliche und private Träger
    • Förderung in drei Stufen:
      • Orientierungsberatung (z. B. Machbarkeitsstudien, Gutachten)
      • Vorbereitung (z. B. Konzepte, Planung, Öffentlichkeitsarbeit)
      • Umsetzung (z. B. Wiedervernässung, Monitoring, Pflegemanagement)
    • Förderfähig sind Maßnahmen auf Flächen ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

    Das Programm baut auf vorbereitenden Programmen wie InAWi auf, die insbesondere Aktivierung, Konzepterstellung und Koordination vor Ort unterstützen.

    Weitere Informationen

  • InAWi: Klimamoorschutz

    InAWi – Klimamoorschutz (Information & Aktivierung)

    Das Förderprogramm InAWi unterstützt die Vorbereitung und Koordination von Wiedervernässungsmaßnahmen in Moorregionen.
    Im Fokus stehen Information, Aktivierung und Strukturaufbau vor Ort, um Wiedervernässungsprojekte gezielt anzustoßen und die Akzeptanz bei Beteiligten zu stärken.

    Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Identifizierung geeigneter Flächen sowie zur Planung und Steuerung des Moorbodenschutzes.

    Rahmenbedingungen:

    • Zuschussförderung für Information, Konzepte und Managementstrukturen
    • Antragsberechtigt: u. a. Kommunen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen
    • Förderung in drei Schwerpunkten:
      • Information & Aktivierung (z. B. Sensibilisierung, Qualifizierung),
      • Moorbodenschutz-Konzepte (Identifizierung von Wiedervernässungspotenzialen)
      • Moorbodenschutzmanagement (z. B. Personalstellen, Koordination vor Ort)

    Weitere Informationen

    Das Programm „1.000 Moore“ baut darauf auf und fördert die konkrete Umsetzung von Wiedervernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen.

  • Moorwiedervernässung PALU

    Moorwiedervernässung PALU

    Das Förderangebot der Rentenbank unterstützt bei der Wiedervernässung land- und forstwritschaftlich genutzter Moorböden und der anschließend neuen Bewirtschaftung. Gefördert werden vier Module:

    1. Beratungsleistungen zur Wiedervernässung und Nutzung
    2. Planung und Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen
    3. Kompensation bei Wert-/ Ertragsverlust
    4. Umstellung auf eine angepasste Bewirtschaftung

    Antragsberechtigt sind Flächeneigentümer*innen, Flächenbewirtschaftende, Verbände, Organisationen und Unternehmen mit Themenbezug. Je nach Förderschwerpunkt werden 70 % bis 100 % der Kosten gefördert, bei Ertrags- und Wertverlust wird die Förderung gesondert berechnet.

    Weitere Informationen

Foto mit Blick auf Bad Sobernheim. Im Vordergrund Wald und Landwirtschaft, dahinter die Stadt. Bewaldete Hügel im Hintergrund.

Landschaft und Kommune

  • Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

    Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

    Das KfW-Programm unterstützt Kommunen bei Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz – von der Planung bis zur Umsetzung. Gefördert werden u. a. Baumpflanzungen, naturnahe Grünflächen, Entsiegelung sowie die Entwicklung von Gehölzstrukturen und urbanen Wäldern zur Stärkung von Bodenfunktionen und Wasserrückhalt.

    Rahmenbedingungen:

    • Zuschuss i. d. R. 50 % (bis 80 % bei Haushaltsnotlage), Mindestfördersumme 15.000 €
    • Förderung von Investitionen, Konzepten und Personal (z. B. Pflege, Pflanzung, Management);
    • Maßnahmen u. a.: naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, urbane Wälder, Entsiegelung
    • Kombination mit Landesförderungen (z. B. SNU, Aktion Blau Plus) möglich – ggf. Aufstockung bis nahe 100 %

    Weitere Informationen

  • Aktion Grün

    Aktion Grün

    Mit der Aktion Grün fördert das Land Rheinland-Pfalz Projekte zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vernetzung von Lebensräumen. Unterstützt werden Maßnahmen, die natürliche Strukturen in der Landschaft erhalten, aufwerten und miteinander verbinden. Damit können zugleich widerstandsfähige Landschaften und ein funktionsfähiger Naturhaushalt gestärkt werden.

    Gefördert werden beispielsweise:

    • Entwicklung und Vernetzung von Biotopen auf kommunalen Flächen
    • Aufwertung von Bächen, Gräben, Gewässerrandstreifen, Wegrändern und Retentionsflächen
    • Zusammenarbeit von Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz
    • regionale Beratung, Fortbildung und Koordination durch Vereine und Verbände

    Rahmenbedingungen:

    • Landesförderung des Landes Rheinland-Pfalz
    • Förderangebote insbesondere für Kommunen sowie gemeinnützige Vereine und Verbände
    • wechselnde Förderschwerpunkte und Förderaufrufe
    • Antragstellung über die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion

    Weitere Informationen

  • Bundesprogramm KlimaRäume

    Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)

    Der aktuelle Förderaufruf ist beendet. Über einen möglichen neuen Aufruf informieren Sie sich bitte auf der Programmseite.

    Weitere Informationen

  • KIPKI

    KIPKI, Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

    Eine neue Antragstellung ist zurzeit nicht mehr möglich. Die genannten Fristen gelten für bereits bewilligte Vorhaben.

    Das KIPKI-Programm stellt allen rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften Mittel zur Klimaschutzförderung zur Verfügung. Die Höhe des Betrags bemisst sich an der Einwohnerzahl. Geförert werden unterschiedliche Maßnahmen und Investitionen für den Klimaschutz oder zur Klimaanpassung entsprechend der Positivliste

    Die aktuellen Fristen lauten (nach kipki.rlp.de):

    • Letzter Mittelabruf: 31. Januar 2027
    • Frist für die Bildung zweckgebundener Rücklagen (= Umsetzungsfrist): 30. Juni 2027
    • Frist für das Einreichen des Verwendungsnachweises: 31. Dezember 2027

    Weitere Informationen

Unsicher, wo Sie starten sollen?